Was uns wichtig ist: Full-Service
Kompletter Service rund um Ihre Immobilie
MIETVERWALTUNG
- Erstellen und Abschluss von Mietverträgen
- Kündigungen
- Wohnungsabnahme- und Übergabemanagement mit Protokollführung, sowie Ablesen der Zählerstände und Messeinrichtungen
- Durchsetzung von Mietanpassung nach Mietspiegel oder Vergleichswohnungen
- Forderungen aus Mietverträgen und ihre Durchsetzung
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung und deren Einzug
- Kontoführung
- Führung des Schriftverkehrs mit Mietern
- Führung des Schriftverkehrs mit Behörden und Versicherungen
- Einholen von Angeboten Instandhaltung
- Prüfung und Anweisung von Rechnungen
- Monats-, Quartals- oder Jahresabrechnung mit dem Eigentümer
- Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Mietern, Lieferanten, Handwerkern und Behörden.
WEG VERWALTUNG LEISTUNGSBESCHREIBUNG
GRUNDLEISTUNGEN
Zu den Grundleistungen des Verwalters gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 + 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit der vereinbarten, pauschalen Verwaltervergütung abgegolten.
- Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr in Form von Gesamt-/ und Einzel-Wirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je
Sonder-/ Teileigentum. - Jahresabrechnung
Gesamt- und Einzelabrechnung au der Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung - Eigentümerversammlung
Einladung und Niederschrift - Hausordnung
Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen
Haus-/ Nutzungsordnung - Verträge für die Gemeinschaft
Abschluss von Verträgen
Betreuen und Überwachen der Dienstleister - Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.) - Rechnungskontrolle und –Anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-, und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen. - Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Auftragsvergabe und bei Gefahr im Verzug Beauftragung von Sofortmaßnahmen - Sicherheitseinrichtungen
Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV). - Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange. - Durchsetzung von Beschlüssen
Insbesondere zur Vertretung der beschlussfassenden Mehrheit bei Anfechtungen, auch wenn der Verwalter oder der Beirat betroffen sind. Dem Verwalter wird hierzu die Vollmacht zu Beauftragung eines Rechtsanwaltes erteilt. Er ist auch insoweit von § 181 BGB befreit.
Dorothee Mack
Ihre Expertin für die Hausverwaltung
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